Quellensteuerrevision 2021


Per 01.01.2021 tritt das neue Quellensteuergesetz in Kraft. Ein Hauptziel dieser Gesetzesrevision ist die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen.

Zudem wurden die Kantone verpflichtet, die Berechnung der Quellensteuern schweizweit zu vereinheitlichen. Das Kreisschreiben Nr. 45 über die Quellenbesteuerung wurde ausgearbeitet.

Die wichtigsten Änderungen der Gesetzesrevision des Kantons Bern
 
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