Abschaffung des Eigenmietwerts – was bedeutet das für Wohneigentümer/-innen?
Die Abschaffung des Eigenmietwerts wurde 2025 beschlossen. Viele Details zur konkreten Umsetzung sind jedoch nach wie vor offen und werden erst in den kommenden Monaten weiter präzisiert.
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir auf unserer Website eine neue Informationsseite zum Thema erstellt. Dort fassen wir die wichtigsten Punkte verständlich zusammen, geben konkrete Empfehlungen und halten die Inhalte laufend aktuell, sobald neue Informationen zur Umsetzung bekannt werden.
Wir empfehlen Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften, die Entwicklungen zu verfolgen – im Hinblick auf mögliche steuerliche Auswirkungen.
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