Schweizerisches Transparenzregister

Schweizerisches Transparenzregister
Jetzt vorbereiten.

Am 29. September 2025 wurde unter anderem das Gesetz über die «Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten» (TJPG) verabschiedet.

Durch Identifikation und Meldung der wirtschaftlich Berechtigten soll die Transparenz juristischer Personen erhöht und die Bekämpfung der Finanzkriminalität, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter forciert werden.

Voraussichtlich ab Herbst 2026 werden juristische Personen dazu verpflichtet sein, den Behörden Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten – also ihren «tatsächlichen» Eigentümern, welche auch die Kontrolle über das Unternehmen ausüben» – zur Verfügung zu stellen. Die Verabschiedung der Verordnung zur Konkretisierung der Bestimmungen des TJPG wird Mitte des Jahres erwartet. Gerne informieren wir Sie zeitnah zu den konkreten Meldepflichten und möglichen Übergangsfristen.

Wie Sie sich trotzdem schon vorbereiten können:

Die Meldung an das Transparenzregister erfolgt über die Plattform «EasyGov» - eine Plattform des Bundes, welche die elektronische Abwicklung verschiedenster Behördengänge für Unternehmen ermöglicht. Um den Ansturm auf die Plattform bei Inkrafttreten des Gesetzes zu umgehen, empfiehlt es sich, den Zugang zu «EasyGov» für Ihr Unternehmen bereits jetzt einzurichten:

Grafik Transparenzregister

  1. Registrieren Sie sich auf EasyGov mit Ihrem persönlichen «AGOV»-Login. Auf «EasyGov» finden Sie eine Anleitung sowie Erklärvideos zur Einrichtung des persönlichen «EasyGov»-Kontos:

 Informationen zur Registrierung Erklärvideo zur Registrierung Erklärvideo zur Anmeldung

2. Verknüpfen Sie Ihr persönliches «EasyGov»-Konto mit der UID des Unternehmens.

3. Anschliessend folgt ein schriftlicher Validierungs- und Vollmachtsprozess. Dieser Prozess erfolgt per Post und nimmt in der Regel einige Tage in Anspruch.

4. Nach erfolgreicher Validierung wird die Meldung an das Transparenzregister dann ab ca. Herbst 2026 über «EasyGov» möglich sein.

 

Eine detaillierte Erklärung zur Nutzung von «EasyGov» und Antworten auf Fragen zur Registrierung finden Sie im «EasyGov»-FAQ:

 «EasyGov»-FAQ 

 

Haben Sie Fragen zur Einführung des Transparenzregisters oder zur Nutzung von «EasyGov»? Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.

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