Am 29. September 2025 wurde unter anderem das Gesetz über die «Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten» (TJPG) verabschiedet.
Durch Identifikation und Meldung der wirtschaftlich Berechtigten soll die Transparenz juristischer Personen erhöht und die Bekämpfung der Finanzkriminalität, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter forciert werden.
Voraussichtlich ab Herbst 2026 werden juristische Personen dazu verpflichtet sein, den Behörden Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten – also ihren «tatsächlichen» Eigentümern, welche auch die Kontrolle über das Unternehmen ausüben» – zur Verfügung zu stellen. Die Verabschiedung der Verordnung zur Konkretisierung der Bestimmungen des TJPG wird Mitte des Jahres erwartet. Gerne informieren wir Sie zeitnah zu den konkreten Meldepflichten und möglichen Übergangsfristen.
Die Meldung an das Transparenzregister erfolgt über die Plattform «EasyGov» - eine Plattform des Bundes, welche die elektronische Abwicklung verschiedenster Behördengänge für Unternehmen ermöglicht. Um den Ansturm auf die Plattform bei Inkrafttreten des Gesetzes zu umgehen, empfiehlt es sich, den Zugang zu «EasyGov» für Ihr Unternehmen bereits jetzt einzurichten:

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2. Verknüpfen Sie Ihr persönliches «EasyGov»-Konto mit der UID des Unternehmens.
Eine detaillierte Erklärung zur Nutzung von «EasyGov» und Antworten auf Fragen zur Registrierung finden Sie im «EasyGov»-FAQ:
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