Am 29. September 2025 wurde unter anderem das Gesetz über die «Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten» (TJPG) verabschiedet. Dieses tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Durch Identifikation und Meldung der wirtschaftlich Berechtigten soll die Transparenz juristischer Personen erhöht und die Bekämpfung der Finanzkriminalität, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter forciert werden.
Ab dem 1. Oktober 2026 werden juristische Personen dazu verpflichtet sein, den Behörden Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten – also ihren «tatsächlichen» Eigentümern, welche auch die Kontrolle über das Unternehmen ausüben» – zur Verfügung zu stellen. Ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, geltend die folgenden Fristen für juristische Personen zur Meldung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen:
Ab wann die Meldungen über die dafür vorgesehene Plattform des Bundes vorgenommen werden können und wie diese genau aussehen werden, ist derzeit noch nicht abschliessend klar. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.
Die Meldung an das Transparenzregister erfolgt über die Plattform «EasyGov» - eine Plattform des Bundes, welche die elektronische Abwicklung verschiedenster Behördengänge für Unternehmen ermöglicht. Um den Ansturm auf die Plattform bei Inkrafttreten des Gesetzes zu umgehen, empfiehlt es sich, den Zugang zu «EasyGov» für Ihr Unternehmen bereits jetzt einzurichten:

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2. Verknüpfen Sie Ihr persönliches «EasyGov»-Konto mit der UID des Unternehmens.
Eine detaillierte Erklärung zur Nutzung von «EasyGov» und Antworten auf Fragen zur Registrierung finden Sie im «EasyGov»-FAQ:
«EasyGov»-FAQ
Haben Sie Fragen zur Einführung des Transparenzregisters oder zur Nutzung von «EasyGov»? Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.
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