Schweizerisches Transparenzregister

Schweizerisches Transparenzregister
Jetzt vorbereiten.

Am 29. September 2025 wurde unter anderem das Gesetz über die «Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten» (TJPG) verabschiedet. Dieses tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.

Durch Identifikation und Meldung der wirtschaftlich Berechtigten soll die Transparenz juristischer Personen erhöht und die Bekämpfung der Finanzkriminalität, Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter forciert werden.

Ab dem 1. Oktober 2026 werden juristische Personen dazu verpflichtet sein, den Behörden Informationen zu ihren wirtschaftlich Berechtigten – also ihren «tatsächlichen» Eigentümern, welche auch die Kontrolle über das Unternehmen ausüben» – zur Verfügung zu stellen. Ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, geltend die folgenden Fristen für juristische Personen zur Meldung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen:

  • Juristische Personen, bei denen alle wirtschaftlich berechtigten Personen als Gesellschafter oder als Organ im Handelsregister eingetragen sind: Meldung innerhalb von zwei Jahren
  • Aktiengesellschaften mit einer ordentlichen Revision: Meldung innerhalb von drei Monaten
  • Andere Gesellschaften mit einer ordentlichen Revision: Meldung innerhalb von vier Monaten
  • Aktiengesellschaften mit eingeschränkter Revision: Meldung innerhalb von fünf Monaten
  • Andere Gesellschaften ohne ordentliche oder eingeschränkte Revision: Meldung innerhalb von sechs Monaten

Ab wann die Meldungen über die dafür vorgesehene Plattform des Bundes vorgenommen werden können und wie diese genau aussehen werden, ist derzeit noch nicht abschliessend klar. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

Wie Sie sich trotzdem schon vorbereiten können:

Die Meldung an das Transparenzregister erfolgt über die Plattform «EasyGov» - eine Plattform des Bundes, welche die elektronische Abwicklung verschiedenster Behördengänge für Unternehmen ermöglicht. Um den Ansturm auf die Plattform bei Inkrafttreten des Gesetzes zu umgehen, empfiehlt es sich, den Zugang zu «EasyGov» für Ihr Unternehmen bereits jetzt einzurichten:

Grafik Transparenzregister

1. Registrieren Sie sich auf EasyGov mit Ihrem persönlichen «AGOV»-Login. Auf «EasyGov» finden Sie eine Anleitung sowie Erklärvideos zur Einrichtung des persönlichen «EasyGov»-Kontos:

Informationen zur Registrierung Erklärvideo zur Registrierung Erklärvideo zur Anmeldung

2. Verknüpfen Sie Ihr persönliches «EasyGov»-Konto mit der UID des Unternehmens.

3. Anschliessend folgt ein schriftlicher Validierungs- und Vollmachtsprozess. Dieser Prozess erfolgt per Post und nimmt in der Regel einige Tage in Anspruch.

4. Nach erfolgreicher Validierung wird die Meldung an das Transparenzregister dann ab ca. Herbst 2026 über «EasyGov» möglich sein.

 

Eine detaillierte Erklärung zur Nutzung von «EasyGov» und Antworten auf Fragen zur Registrierung finden Sie im «EasyGov»-FAQ:

 «EasyGov»-FAQ 

 

Haben Sie Fragen zur Einführung des Transparenzregisters oder zur Nutzung von «EasyGov»? Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne.

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